AllgemeinesArtikel 1: DefinitionenArtikel 2: Inhalt der VereinbarungArtikel 3: Dauer und Ablauf der VereinbarungArtikel 4: Preis und PreisänderungArtikel 5: ZahlungArtikel 6: AnnullierungArtikel 7: Benutzung durch DritteArtikel 8: Vorzeitige Abreise des UrlaubersArtikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung im Falle eines zurechenbaren Mangels und/oder einer unrechtmäßigen HandlungArtikel 10: Gesetze und VorschriftenArtikel 11: Wartung und InstallationArtikel 12: HaftungArtikel 13: Regelung von Streitigkeiten
Allgemeines
Delft, 11. März 2020
Trade Name: East Nomads B.V.
Adres: Lange Kleiweg 6, 2288 GK Rijswijk
Nummer der Handelskammer: 82009449
Umsatzsteuer-Nummer: NL862303126B01
Telefonnummer: +3185 273 79 61 (mo. bis fri. 10.00-21.00 Uhr, sa & so 10.00-18.00 Uhr)
E-Mail-Adresse: info@eastnomads.com
Artikel 1: Definitionen
Für die Zwecke dieser Bestimmungen und Bedingungen:
- Ferienunterkünfte: Zelt, Faltwohnwagen, Wohnmobil, (mobiler) Wohnwagen, Bungalow, Sommerhaus, Wanderhütte und dergleichen;
- Unternehmer: das Unternehmen, die Institution oder der Verband, die bzw. der dem Feriengast die Ferienwohnung zur Verfügung stellt;
- Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer den Vertrag über den Ferienwohnsitz abschließt;
- Miturlauber: die auf der Vereinbarung angegebene(n) Person(en);
- Dritter: jede andere Person, bei der es sich nicht um den Urlauber und/oder seine Miturlauber handelt;
- Vereinbarter Preis: die Vergütung, die für die Nutzung der Ferienunterkunft gezahlt wird; anhand einer Preisliste ist anzugeben, was nicht im Preis inbegriffen ist;
- Kosten: alle Kosten für den Unternehmer, die mit dem Betrieb des Freizeitunternehmens verbunden sind;
- Informationen: schriftliche/elektronische Daten über die Nutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln des Aufenthalts;
- Streitschlichtungsausschuss: Ausschuss für Freizeitstreitigkeiten in Den Haag, zusammengestellt von ANWB/Consumentenbond/RECRON;
- Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrags durch den Urlauber vor dem Datum des Vertragsbeginns;
- Streitfall: Situation, in der eine vom Urlauber an den Unternehmer herangetragene Beschwerde nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst wird.
Artikel 2: Inhalt der Vereinbarung
- Der Unternehmer stellt dem Urlauber eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs zu Erholungszwecken, d.h. nicht zum ständigen Aufenthalt, für den vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis zur Verfügung.
- Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber im Voraus die schriftlichen Informationen zu erteilen, auf deren Grundlage auch dieser Vertrag abgeschlossen wird. Der Unternehmer informiert den Urlauber stets rechtzeitig und schriftlich über diesbezügliche Änderungen.
- Weichen die Angaben wesentlich von den Angaben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, so ist der Urlauber berechtigt, den Vertrag kostenfrei zu kündigen.
- Der Urlauber ist verpflichtet, die Vereinbarung und die begleitenden Informationen einzuhalten. Er sorgt dafür, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm bleiben, die Vereinbarung und die begleitenden Informationen einhalten.
Artikel 3: Dauer und Ablauf der Vereinbarung
Die Vereinbarung endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
Artikel 4: Preis und Preisänderung
- Der Preis wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätze vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.
- Entstehen dem Unternehmer nach der Festlegung des vereinbarten Preises zusätzliche Kosten durch eine Änderung von Gebühren und/oder Abgaben, die sich direkt auf die Ferienwohnung oder den Feriengast beziehen, so können diese auch nach Vertragsabschluss auf den Feriengast abgewälzt werden.
Artikel 5: Zahlung
- Der Urlauber hat die Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nicht anders vereinbart, unter Einhaltung der vereinbarten Fristen.
- Kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Zahlungsaufforderung seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
- Sollte der Unternehmer am Anreisetag nicht über den gesamten geschuldeten Betrag verfügen, so ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
- Die außergerichtlichen Kosten, die dem Unternehmer nach einer Inverzugsetzung billigerweise entstehen, gehen zu Lasten des Unternehmers. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt wurde, werden nach schriftlicher Aufforderung die gesetzlich festgelegten Prozentzinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben.
Artikel 6: Annullierung
- Im Falle einer Stornierung hat der Urlauber dem Unternehmer eine Vergütung zu zahlen. Dieser beträgt bei einer Stornierung bis 14 Tage vor Beginn 0 % des vereinbarten Preises, bei einer Stornierung 8 bis 13 Tage vor Beginn 50 % des vereinbarten Preises und bei einer Stornierung 7 oder weniger vor Beginn 100 % des vereinbarten Preises.
- Die Vergütung wird anteilig, nach Abzug der Verwaltungskosten, zurückerstattet, wenn der Platz auf Empfehlung des Urlaubers und mit schriftlicher Zustimmung des Urlaubers von einem Dritten angemietet wird.
Artikel 7: Benutzung durch Dritte
- Die Nutzung des Ferienhauses durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmers gestattet.
- Die Genehmigung kann unter Bedingungen erteilt werden, die im Voraus schriftlich festgelegt werden müssen.
Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlaubers
- Bei vorzeitiger Abreise schuldet der Feriengast den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum.
Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung im Falle eines zurechenbaren Mangels und/oder einer unrechtmäßigen Handlung
- Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
- Für den Fall, dass der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte/Parteien trotz vorheriger schriftlicher Warnung die Verpflichtungen aus dem Vertrag, den begleitenden Informationen und/oder den staatlichen Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß einhalten oder erfüllen, und zwar in einem solchen Umfang, dass der Unternehmer nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness nicht zur Fortsetzung des Vertrags verpflichtet werden kann;
- Für den Fall, dass der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Warnung den Unternehmer und/oder Miturlauber belästigt oder die gute Atmosphäre auf oder in unmittelbarer Nähe des Geländes verdirbt;
- Für den Fall, dass der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Warnung durch die Nutzung des Ferienhauses in Konflikt mit dem Bestimmungsort der Website gerät.
- Für den Fall, dass der Unternehmer eine vorzeitige Annullierung und Räumung wünscht, muss er dies dem Urlauber in einem persönlich überreichten Schreiben mitteilen. In diesem Schreiben muss der Urlauber auf die Möglichkeit hingewiesen werden, die Streitigkeit dem Konfliktausschuss vorzulegen. In dringenden Fällen kann die schriftliche Mahnung unterbleiben.
- Nach der Stornierung muss der Urlauber dafür sorgen, dass die Ferienunterkunft geräumt und das Gelände so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, geräumt wird.
- Grundsätzlich bleibt der Urlauber zur Zahlung des vereinbarten Tarifs verpflichtet.
Artikel 10: Gesetze und Vorschriften
- Der Unternehmer muss jederzeit sicherstellen, dass das Ferienhaus sowohl intern als auch extern alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von der Regierung an das Ferienhaus gestellt werden (können).
- Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Er hat auch dafür zu sorgen, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm wohnen, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten.
Artikel 11: Wartung und Installation
- Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgebiet und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.
- Die erteilte Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft sein, die in diesem Fall vorab schriftlich festgelegt werden müssen.
- Dem Urlauber, Miturlauber(n) und/oder Dritten ist es nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden oder andere Aktivitäten dieser Art durchzuführen.
Artikel 12: Haftung
- Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere Schäden als Personenschäden und Tod ist auf ein Maximum des versicherten Interesses beschränkt. Der Unternehmer ist verpflichtet, hierfür eine Versicherung abzuschließen.
- Der Unternehmer haftet nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden in seinen Räumlichkeiten, es sei denn, dies ist die Folge eines vom Unternehmer zu vertretenden Mangels.
- Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Witterungsbedingungen oder anderer Formen von höherer Gewalt.
- Der Eigentümer haftet für Ausfälle der Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.
- Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für alle Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst, einem oder mehreren Mitreisenden und/oder Dritten verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, einem oder mehreren Mitreisenden und/oder Dritten zuzurechnen sind.
- Der Unternehmer verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, nachdem der Urlauber eine Belästigung durch andere Urlauber gemeldet hat.
Artikel 13: Regelung von Streitigkeiten
- Der Urlauber und der Unternehmer sind an die Entscheidungen des Konfliktausschusses gebunden.
- Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung unterliegen niederländischem Recht. Nur die Schlichtungsstelle oder ein niederländisches Gericht ist befugt, von diesen Streitigkeiten Kenntnis zu nehmen.
- 3. Im Falle einer Streitigkeit über das Zustandekommen oder die Ausführung dieser Vereinbarung muss die Streitigkeit dem Unternehmer schriftlich oder in einer anderen von der Schlichtungsstelle zu bestimmenden Form spätestens 12 Monate nach dem Datum, an dem der Urlauber die Beschwerde beim Unternehmer eingereicht hat, vorgelegt werden. Für den Fall, dass der Unternehmer einen Streitfall vor die Schlichtungsstelle bringen möchte, muss er den Urlauber auffordern, innerhalb von fünf Wochen zu erklären, ob er sich an die Schlichtungsstelle wenden möchte oder nicht. Dabei muss der Unternehmer ankündigen, dass er sich nach Ablauf der vorgenannten Frist für frei hält, den Rechtsstreit vor Gericht zu bringen. An den Orten, an denen in den Geschäftsbedingungen auf den Konfliktausschuss verwiesen wird, kann ein Konflikt dem Gericht vorgelegt werden. Für den Fall, dass der Urlauber den Streitfall der Schlichtungsstelle vorgelegt hat, ist der Unternehmer an diese Wahl gebunden.
- Für die Behandlung von Streitigkeiten wird auf das Reglement der Schlichtungsstelle Rekreation verwiesen. Die Schlichtungsstelle ist nicht befugt, einen Streitfall zu behandeln, der Krankheit, Verletzung, Tod oder die Nichtzahlung einer Rechnung betrifft, auf der keine wesentliche Beschwerde beruht.
- Für die Bearbeitung eines Rechtsstreits ist eine Gebühr zu entrichten.